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   FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02   

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https://dejure.org/2006,13934
FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02 (https://dejure.org/2006,13934)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.08.2006 - 1 K 11438/02 (https://dejure.org/2006,13934)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. August 2006 - 1 K 11438/02 (https://dejure.org/2006,13934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufwendungen für den Erwerb eines deutschen Zertifikats als Werbungskosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 19 EStG
    Berücksichtigung von Aufwendungen einer Kasachin für den Erwerb eines deutschen Zertifikats als Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an einer deutschen Hochschule als vorweggenommene Werbungskosten

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7
    Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Ausländers für den Erwerb eines Zertifikats der deutschen Sprache als Zulassungsvoraussetzung für ein Studium in Deutschland - Vorweggenommene Werbungskosten; Zulassungsvoraussetzung; Studium; Sprachkurs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Ausländers für den Erwerb eines Zertifikats der deutschen Sprache als Zulassungsvoraussetzung für ein Studium in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Sprachkurs vor Beginn eines Ergänzungsstudiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Aufwendungen einer Kasachin für den Erwerb eines deutschen Zertifikats als Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an einer deutschen Hochschule als vorweggenommene Werbungskosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Die Rechtsprechung hat den Werbungskostenbegriff über den Wortlaut der Vorschrift hinaus dem Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG, dessen Merkmal die betriebliche Veranlassung ist, angeglichen (vgl. BFH-Urteil vom 04.03.1986 - VIII R 188/84 -, BStBl II 1986, 373 m.w.N.).

    Dabei reicht es aus, wenn die Aufwendungen den Beruf im weitesten Sinne fördern (vgl. BFH-Urteil vom 04.03.1986 - VIII R 188/84 -, a.a.O.).

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 71/04

    Umschulung/Qualifizierung: Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Erforderlich ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit steuerbaren Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 27.05.2003 - VI R 33/01 -, BFH/NV 2003, 1119; 22.06.2006 - VI R 71/04 -, DStR 2006, 1111 m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Steuerpflichtige das hierdurch erworbene Wissen am Arbeitsmarkt einsetzen kann, um künftig Einnahmen zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 71/04 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Die neuere Rechtsprechung zur Anerkennung von Bildungsmaßnahmen hat die bisherige Unterscheidung zwischen als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten und als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur begrenzt abziehbare Kosten der Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf aufgegeben (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.2002 - VI R 120/01-, BStBl II 2003, 403; 17.12.2002 - VI R 137/01 -, BStBl II 2003, 407).
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Die neuere Rechtsprechung zur Anerkennung von Bildungsmaßnahmen hat die bisherige Unterscheidung zwischen als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten und als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur begrenzt abziehbare Kosten der Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf aufgegeben (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.2002 - VI R 120/01-, BStBl II 2003, 403; 17.12.2002 - VI R 137/01 -, BStBl II 2003, 407).
  • BFH, 06.11.1992 - VI R 12/90

    Vorbereitungsaufwendungen für Steuerberaterprüfung sind Werbekosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 06.11.1992 - VI R 24/95 -, BStBl II 1993, 108).
  • BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95

    Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 06.11.1992 - VI R 24/95 -, BStBl II 1993, 108).
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 46/01

    Aufwendungen für Fremdsprachenkurs als Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Die Rechtsprechung hat aber auch festgestellt, dass es einer vorangegangenen Bewerbung nicht bedarf, wenn diese mangels der erforderlichen Sprachkenntnisse von vornherein erfolglos wäre (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2004 - VI R 46/01 -, BStBl II 2002, 579).
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Erforderlich ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit steuerbaren Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 27.05.2003 - VI R 33/01 -, BFH/NV 2003, 1119; 22.06.2006 - VI R 71/04 -, DStR 2006, 1111 m.w.N.).
  • BFH, 26.11.1993 - VI R 67/91

    Werbungskostenabzug bei Fremdsprachen-Grundkurs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.08.2006 - 1 K 11438/02
    Die Rechtsprechung hat zwar einen ausreichenden Bezug des Erwerbs von Sprachkenntnissen zur Berufstätigkeit solange verneint, als der subjektive Wunsch nach einer beruflichen Veränderung sich nicht durch eine Bewerbung hinreichen konkretisiert hat (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.1993 - VI R 67/91 -, BStBl II 1994, 248).
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